Kur- Stadt- und Apothekenmuseum
Bad Schwalbach

Warum die Gegenstände aus dem Bad Schwalbacher Keltengrab etwas ganz besonderes sind, erfahren Sie in interaktiven Monitorpräsentationen.
Mit beeindruckenden Bildern erleben Sie die Archeologen bei der Ausgrabung.
Sie begleiten die Restauratorin bei der schwierigen Instandsetzung der Funde.
Wissenswertes vor dem Besuch des Museums während der Corona-Pandemie
- Durch die aktuelle Situation bedingt haben wir vorerst nur sonntags von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
Zum Schutz aller kommen Sie bitte nur dann ins Museum, wenn Sie sich gesund fühlen.
Akut erkrankte Personen bitten wir, von einem Besuch abzusehen.
Besuchen Sie das Museum ausschließlich gemeinsam mit Personen, mit denen der Kontakt gemäß den behördlichen Vorgaben erlaubt ist.
Gäste, die die staatlich verordneten Regeln nicht befolgen möchten, bitten wir, das Museum zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen.
Bitte desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten des Hauses. Spender sind im Eingangsbereich angebracht. Bitte beachten Sie auch die Nies- und Hust-Etikette.
Im Museum ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bitte bringen Sie diesen mit oder erwerben Sie ihn an der Museumskasse.
Die Gäste müssen Ihre Namen, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen, damit im Falle einer Infektion alle Kontaktpersonen nachverfolgt werden können.
Halten Sie stets 1,5 Meter Abstand zu anderen Gästen.
Betreten Sie einen Ausstellungsraum erst, wenn genügend Platz ist.
Warten Sie am Eingang der Ausstellungsräume und auf den Treppen bis der Bereich wieder frei ist.
Berühren Sie Touchscreens und Schalter nur mit einem Touch-Pin, einen Stift mit Gummikappe. Den Stift erhalten Sie als Geschenk an der Museumskasse.
Die Nutzung des Aufzugs ist Besuchern vorbehalten, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind.
Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig den Aufzug nutzen.
Lassen Sie Fahrgäste unter Wahrung des Sicherheitsabstands erst aus dem Fahrstuhl aussteigen bevor Sie einsteigen.
- Es finden keine Führungen statt.
- Erlaubt ist der gleichzeitige Besuch von maximal fünf Personen aus einer Wohngemeinschaft.
- Die Bildung von Gruppen mit anderen Gästen ist nicht gestattet.